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Channel: Kommentare zu: Das Angebot der Bischofskonferenz – eine Analyse
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Von: jur

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..dazu passt die Stellungnahme von RA J.D.G. am 22.9.2010 im Namen seines Mandaten , der mich 1966-1968 missbraucht hat und den ich mit Hilfe der Presse/Internet am 16.3.2010 in Schübelbach zum Rücktritt zwang:

“nach umfassender konsultation in dieser Kausa kann ich nur vermeden, dass diesseits KEINE ZAHLUNG erfolgen wird. Dies liegt ganz überwieged daran, dass Herr S. in seiner Verhaltensweise stark überzogen hat. Alleindeswegen wird ihmnunmehr zugetraut, dass er sich an eine Vereinbarug nicht halten, sondern- wie bislang dies bei jedem gut gemeinten Approach als vermeintliche Keule rückreichen will und dies in Anbetracht seines bishergen Brauchtums in seinen Presse- und sonstigen Öffentlichkeitsbemühungen bis hin zu seiner “apostolischen Klageschrift”wohl als Schweigegeld oder ähnliches denunzieren würde.”

Also zahlt die Kirche nur Schweigegeld. Nur wer schweigt bekommt Geld, wer es wagt, offen zu agieren, muss bestraft werden.
Da die Erzdiözese Freibug mich an die Abtei Mhrerau, diese mich wiederum an den Rechtsanwalt verwies, muss davon ausgegangen werden, dass dies die offizielle Haltung der beteiligten Kirchen ist.

Schon meine Kirchenrechtsklage (apostolische Klageschrift) ist in den Augen des Anwalts verwerflich….

Jürgen


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